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Arbeiten in den USA – welche Hürden sind zu nehmen?

Derzeit wird viel spekuliert, ob die neue US-Administration eine restriktivere Einreise- und Einwanderungspolitik fahren wird. Vieles wurde im vergangenen Wahlkampf gefordert, bislang ist die Lage aber noch unklar. Sicher ist, dass Wege gesucht werden um US-Staatsbürger bei freien Stellen zu bevorzugen und dies wird nicht nur Mexikaner treffen.

Was viele aber nicht bedenken, ist der Umstand, dass bereits der rechtliche Status quo etliche Hürden für die Arbeitsaufnahme in den USA durch Ausländer bereithält. Viel wird im Zuge der gegenwärtigen Migration über die „Festung Europa“ diskutiert. Aber die auf dieser Seite des Atlantiks angedachten Verschärfungen sind nichts gegen die bestehenden Immigrationsregelungen der USA.

 

Nur wer als glücklicher Gewinner bei der sogenannten Lotterie eine Green Card ergattert oder zu spezifischen, wenigen Berufsgruppen gehört, die gefördert werden, kann sich über das Recht auf dauerhafte Niederlassung in den USA freuen. Alle anderen Einwanderungswilligen erhalten, wenn es gut geht, befristete Visa.

 

Diese sind in folgende Gruppen unterteilt:

  • H – für saisonale oder zeitlich befristete Arbeitnehmer und Auszubildende
  • L – für Arbeitnehmer, die unternehmensintern in die USA versetzt werden
  • O – für Beschäftigte mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Sport, Kunst, Erziehung, Wissenschaft oder Geschäftswesen
  • P – für Athleten (einzeln oder im Team) oder für international bekannte Unterhaltungsgruppen
  • Q – für Personen die an einem Austauschprogramm teilnehmen

 

Die Befristungen sind unterschiedlich lange gültig und vom jeweiligen Fall abhängig. Länger als drei Jahre Gültigkeit ist aber ungewöhnlich und von der Einwanderungsbehörde nicht vorgesehen. Europäer werden hier mit den Hürden eines klassischen Einwanderungslands konfrontiert. Man sucht sich seine Neubürger äußerst selektiv und nach der einer strikten Nutzenabwägung aus. Zudem ist mit der Beantragung ein gewaltiger administrativer Aufwand verbunden und es gibt keine Garantie, dass die US-Behörden auch bei eindeutigen Fällen ihre Zustimmung erteilen. Dies kann insbesondere dann weitreichende Konsequenzen haben, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem geplanten Arbeitsengagement in den USA durch seinen neuen Arbeitgeber ordnungsgemäß angemeldet wird, aber die Einwanderungsbehörde echte oder vermutete Gründe findet, die Arbeitserlaubnis zu verweigern. Damit steht dann die Beschäftigung an sich auf dem Spiel. Es bleibt spannend abzuwarten, ob sich die USA eine noch restriktivere Einwanderungspolitik überhaupt ökonomisch leisten können wird, denn auch in Übersee können nicht alle Spezialisten- und Führungspositionen mit eigenen Staatangehörigen besetzt werden.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de