Die top-jobs-europe Consulting GmbH ist eine international tätige Personalberatung. Wir sind seit über drei Jahrzehnten am Markt tätig und gehören zu den festen Größen im Recruiting von Fach- und Führungskräften.

Debatte um Mindestlöhne in Europa – die Schweizer sagen nein

Seit ungefähr 15 Jahren wird in europäischen Ländern über gesetzliche Lohnuntergrenzen diskutiert, in einigen Staaten der Europäischen Union wurden bereits entsprechende Gesetze mit dem Zweck der Regulierung von Vergütungen für einfache Tätigkeiten in Kraft gesetzt. Als Hauptargument wird stets die Schaffung von Gerechtigkeit und sozialem Ausgleich mittels einer regelmäßig zu überprüfenden und zwingend vorgeschriebenen Untergrenze der Entlohnung angeführt. In Deutschland ist der Mindestlohn seit dem Bundestagswahlkampf 2005, angestoßen von der Linkspartei und später durch die SPD und die GRÜNEN übernommen, ein Thema. Die gegenwärtige Große Koalition möchte bis zum Jahr 2016 einen Mindestlohn in Höhe von zunächst EUR 8,50 pro Arbeitsstunde installieren.

Weitgehend von der deutschen Öffentlichkeit unbemerkt bildete sich in der Schweiz innerhalb der dortigen Gewerkschaftsbewegung und anderen Arbeitnehmergruppierungen ein Bündnis für ein Mindestsalär von umgerechnet EUR 3.300,00 pro Monat bei Vollzeitarbeit. Bei den Debatten im Vorfeld des Schweizweiten Referendums war die Zahl von 22 Franken in aller Munde. Gemessen an bereits bestehenden Mindestlöhnen in Nachbarstaaten der Schweiz, z.B. in Frankreich mit EUR 9,43 pro Stunde erscheint die Forderung geradezu überzogen. Zumindest in den urbanen Regionen des sogenannten Unterlands in der Nordostschweiz sind die Lebenshaltungskosten allerdings erheblich höher als in den benachbarten Regionen Ostfrankreichs, Süddeutschlands und Österreichs.

Den bekannten Forderungen nach einer – grundsätzlich mit gesundem Menschenverstand zu begrüßenden – würdigen Bezahlung auch von Hilfsarbeitern und anderen schlecht bezahlten Berufsgruppen stellten die Gegner dieser Initiative aber handfeste Argumente dagegen:

1)      Auch in der Schweiz gibt es deutliche Kostengefälle zwischen dem industrialisierten und dicht besiedelten Norden und Westen einerseits, sowie dem ländlich geprägten Raum in der Innerschweiz und vor allem in den südlichen Kantonen Wallis, Tessin und Graubünden. Vor allem der italienischsprachige Kanton Tessin wäre bei solchen Lohnhöhen nicht mehr in der Lage, mit den ihn umgebenden italienischen Regionen zu konkurrieren. Eine starke Zunahme der Arbeitslosigkeit wäre wohl die Folge gewesen.

2)      Die Schweiz steht mit den sie umgebenen EU-Staaten in vielerlei Hinsicht im Wettbewerb, kann bislang aber mit einer sehr unternehmensfreundlichen Gesetzeslage aufwarten, welche sich keineswegs nur auf Steuern- und Sozialabgaben reduziert. Dieser vielschichtige Wettbewerbsvorteil der Schweiz würde durch diesen Eingriff in die privatwirtschaftliche Vergütungspolitik massiv leiden.

3)      Ein Mindestlohn in dieser Höhe würde wahrscheinlich den Druck auf die Lebenshaltungskosten nach oben weiter erhöhen, sodass jenes Geld, welches dann zunächst bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den unteren Lohngruppen mehr ankäme, alsbald durch die Teuerungsrate wieder aufgezehrt werden würde. Das Problem dabei ist dann aber, dass es für alle Schweizer generell teurer werden würde. Insbesondere bei den Wohnkosten und bei Waren des täglichen Bedarfs hätte diese Teuerung am meisten zu Buche geschlagen. Nun ist die Schweiz ohnehin schon seit Jahrzehnten ein hochpreisiges Land; dies wäre weiter verstärkt worden, ohne dass die gewünschte Zielgruppe speziell einen langfristigen Mehrwert verbuchen hätte können.

4)      Durch die Anhebung des Lohnniveaus am unteren Ende der Skala entstünde natürlicher Anpassungsdruck auf nahezu alle Lohngruppen darüber bis hinauf zur Fachspezialistenebene. Die Gegner der Initiative rechneten vor, dass von den ca. 330.000 Arbeitsplätzen, welche direkt von einem solchen Gesetz betroffen gewesen wären, knapp 55.000 abgebaut worden wären. Nicht von einem Tag auf den anderen, aber man hätte seitens der Managements Mittel und Wege der weiteren Rationalisierung gefunden, zumal sich Investitionen in weitere Automatisierungen womöglich vor dem Hintergrund des relativ hohen Mindestlohns gerechnet hätten. Der eigentlich menschliche Ansatz, durch gerechte Vergütungen den sozialen Frieden weiter zu sichern, hätte zumindest regional, bzw. branchenspezifisch zum Gegenteil durch große Verwerfungen und Arbeitslosigkeit geführt.

Mit einem bemerkenswert hohen Ergebnis von rund 77 Prozent lehnte das Schweizer Stimmvolk die Mindestlohninitiative vor kurzem ab. Dies geschah sicherlich auch auf Grund einer vorangegangenen sehr sachlichen Auseinandersetzung nicht nur mit der geforderten absoluten Höhe, sondern vor allem mit dem Thema an sich. Die Argumente zeigen deutlich auf, dass es notwendig ist, staatliche Eingriffe in marktwirtschaftlich organisierte Gesellschaften auf die vielfältigen Dependenzen hin zu überprüfen und gegebenenfalls zur Erreichung von gutgemeinten ordnungspolitischen Zielen andere Möglichkeiten und Instrumente zu prüfen, dabei auch stets das Maß zu bewahren.

Haben sie Fragen? Bitte kontaktieren Sie unseren Ansprechpartner.

Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de