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Europäisch-kanadisches Abkommen CETA unterzeichnet – welche Auswirkungen hat dies für den deutschen Arbeitsmarkt?

Die Freihandelsabkommen mit den nordamerikanischen Staaten sind in diesen Tagen viel diskutiert, wobei nahezu jeder zugeben muss, kaum Details zu kennen. Dies ist auch kein Wunder, denn die Verhandlungen fanden weitgehend in geheim agierenden Arbeitsgruppen statt. Dies mag mancher kritisieren, aber der Hintergrund ist nicht, die Völker über die Absichten zu täuschen, sondern die Erarbeitung und Feinabstimmung tatsächlich auf Spezialistenebene vorzunehmen.

 

Ende Oktober 2016 wurde nun der Pakt mit Kanada namens CETA sowohl von der dortigen Regierung, als auch von den Spitzenpolitikern der Europäischen Union unterzeichnet. Kanada hat bereits ratifiziert, diese Verfahren stehen in den 28 Mitgliedsstaaten noch aus, somit bleibt es spannend. Dennoch liegen nun wesentlich mehr Informationen über den Inhalt vor, zumal sich die Abgeordneten in den Hauptstädten Europas intensiv mit den Konditionen befassen müssen.

Wir möchten speziell die arbeitsrechtlichen und arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen aus diesem Abkommen beleuchten. Die Aktenlage für die Öffentlichkeit ist weiterhin dünn, dennoch hat das Bundeswirtschaftsministerium eine FAQ Liste erstellt und geht auf wesentliche Aspekte ein.

 

Zunächst muss der Blick auf die bestehenden Normen bei Arbeitsrecht und Arbeitsstandards berichtet werden. Arbeitnehmer- und Sozialorganisationen mahnten während der siebenjährigen Verhandlungen immer wieder davor, dass die es zu einer Anpassung nach unten im Vergleich zu den in Europa bestehenden Gesetzen kommen könnte. Daher bestand die europäische Seite darauf, dass die grundsätzlichen Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu berücksichtigen seien, damit der Freihandel nicht zum Einfallstor für Lohn- und Sozialdumping wird. Dies ist mit dem nun vorliegenden Vertragstext gewährleistet. Umgekehrt werden die spezifischen Normen nach kanadischem Recht durch die Europäer respektiert und beide Seiten vereinbarten, dass die Bemühungen für eine Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen fortgesetzt und vertieft werden. Hierzu kann in Zukunft ein separates Abkommen geschlossen werden, allerdings sieht CETA keine strikte Verpflichtung zur Ratifizierung internationaler Abkommen vor, sondern respektiert auch in diesem Punkt die Entscheidungsfreiheit der Vertragsparteien und ihrer Parlamente. Denn das Recht zur Regulierung, welches die EU für sich selbst beansprucht, muss sie umgekehrt auch der kanadischen Seite zugestehen.

 

Im Fall der ILO-Kernarbeitsnormen ist dies in Kanada jedoch wenig relevant. Kanada hat schon jetzt sieben von acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert und die Erörterungen über die Ratifizierung der achten ILO-Kernarbeitsnorm sind bereits weit fortgeschritten. Die wesentlichen Grundsätze der ILO-Kernarbeitsnormen sind in den kanadischen Arbeitsgesetzen bereits verankert.

 

Neben diesen internationalen Themen ist v.a. den Gewerkschaften wichtig zu klären, ob CETA Auswirkungen auf die Arbeitsschutzvorschriften, das Tarifvertragsrecht oder Mindestlöhne haben kann. Dieser Bereich wurde bei den Verhandlungen auch berücksichtigt, als dass zwingende Vorschriften des Arbeitsrechts, das Streikrecht und auch der Mindestlohn durch CETA nicht infrage gestellt werden. Das folgt aus der „Arbeitsmarktklausel“, die von der EU in alle Handelsabkommen aufgenommen wird, also unabhängig von CETA. Sie besagt, dass alle Anforderungen in Gesetzen und Rechtsvorschriften einer Vertragspartei bezüglich Arbeits- und Sozialschutz in Kraft bleiben und angewendet werden können, einschließlich der Regelungen zum Mindestlohn und zu Kollektivvereinbarungen, also Tarifverträgen. CETA stellt darüber hinaus ausdrücklich fest, dass ein Dumping-Wettbewerb abgelehnt wird.

 

Handelsabkommen der EU, egal mit welchen globalen Partnern, gewährleisten grundsätzlich das Recht zur innerstaatlichen Regulierung. Schon im WTO-GATS-Abkommen sind dafür Vorkehrungen getroffen, die besagen, dass innerstaatliche Regulierungen weiterhin zulässig sind, lediglich für Außenstehende transparent sein und Rechtsschutz gewährleisten müssen. Das sind Anforderungen, die auch das deutsche Verfassungsrecht vorsieht. Wird beispielsweise der Marktzugang für Architekten oder Ingenieure gewährt, müssen ausländische Anbieter natürlich trotzdem die Qualifikationsanforderungen erfüllen, wie deutsche Anbieter auch.

Solche Regelungen gelten weiter und können auch geändert werden, solange Drittstaatsangehörige nicht diskriminiert werden. Dies ist in CETA wie auch in anderen Handelsabkommen ausdrücklich festgeschrieben.

 

Somit scheint es, als dass zahlreiche bisherige nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden können, ohne dass hohe soziale Standards der europäischen Rechtsordnungen angetastet werden. Bei vielen gesellschaftlichen Gruppierungen besteht zwar weiterhin Skepsis, aber in Zeiten fortschreitender Globalisierung mit den dadurch entstehenden neuen Wettbewerbssituationen v.a. mit Asien reichen Abkommen zum reinen Zollabbau nicht mehr aus um den Status bisherigen Industrienationen (G7) als Wohlstandsmotor für die eigenen Gesellschaften dauerhaft halten zu können.

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Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de