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Gibt es eine Teilnahmepflicht für ein Personalgespräch?
Vielen Arbeitnehmern wird es mulmig, wenn der Vorgesetzte zu einem Personalgespräch bittet. Manche möchten daran nicht teilnehmen, zumal wenn sie ggf. ein schlechtes Gewissen im Hinblick auf ihre Arbeitsleistung haben. Darf man als Arbeitnehmer aber diese Aufforderung abschlagen?
Die Antwort ist klar, ein Verweigerungsrecht gibt es nicht, da der Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragter als unmittelbarer Chef im Rahmen seines Weisungsrechts agiert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer arbeitsrechtlich verpflichtet, während der Arbeitszeit einem Vorgesetzten für ein Gespräch oder eine Unterweisung zur Verfügung zu stehen. Normalerweise ist dies auch explizit im Arbeitsvertrag geregelt, muss aber nicht.
Dennoch gibt es verbindliche Regelungen, was den Rahmen eines solchen Gesprächs betrifft. Auch muss sich der Arbeitnehmer nicht alle Maßnahmen gefallen lassen. Grundsätzlich kann inhaltlich nahezu alles, was ein Vorgesetzter mit seinem Untergebenen in beruflicher Hinsicht zu besprechen haben kann, unter einem Personalgespräch zu subsummieren.
Willkür nicht erlaubt
Wenn es beispielsweise darum geht, dass ein Chef mit der aktuellen Leistung eines Mitarbeiters nicht mehr zufrieden ist, kann so ein Gespräch auch kurzfristig anberaumt werden und der Grund der Besprechung muss auch vorher nicht explizit genannt werden. Jeder Arbeitgeber hat das Recht, die vom Arbeitnehmer vertraglich zugesicherte Arbeitsleistung jederzeit während der festgelegten Arbeitszeit einzufordern und in gewissem Rahmen auch zu kontrollieren. Die Grenze verläuft fließend da, wo man vom sogenannten Bossing, sprechen kann. Die Art und Weise des Gesprächs selbst sowie auch etwaige, daraus angeleitete Maßnahmen dürfen nicht willkürlich, diskriminierend oder schikanierend sein. Hier ist bei Teams insbesondere darauf zu achten, dass die Teammitglieder, welche gleiche oder ähnliche Aufgaben ausführen und auf einer Hierarchieebene sind, nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen.
Sonderfall Jahresgespräch
Meistens versteht man unter einem Personalgespräch aber eine regelmäßig, meistens jährlich stattfindende Bestandsaufnahme. Daher hat sich hier der Terminus Jahresgespräch eingebürgert. Hierzu gibt es zum einen Fristen, wie lange vorher der Chef ein solches Gespräch verbindlich ankündigen muss. Zum anderen ist dem Arbeitnehmer rechtzeitig eine Agenda mit den Themen vorzulegen, sodass dieser sich inhaltlich und argumentativ darauf vorbereiten kann. Meist beinhalten diese Gespräche auch Verhandlungen über Prämien, Boni, ggf. Jahresurlaubsplanung und andere Aspekte der langfristigen Zusammenarbeit. Diese Gespräche sollten Arbeitnehmer als positives Angebot im Sinne einer Chance, auch konstruktive Manöverkritik zu üben, begreifen. Ferner ist es doch immer gut, Feedback zu seinen alltäglichen Leistungen zu erhalten. Im Tagesgeschäft bleibt oft keine Zeit für viel Lob. Oder aber man arbeitet nicht direkt mit seinem disziplinarischen Vorgesetzten zusammen, wie das oft in großen Unternehmen oder Konzernen der Fall ist. So erhält man selbst auch eine Rückkopplung und kann seine Leistung ggf. noch optimieren. Auch bekommt man manchmal aufgezeigt, welche Karrieremöglichkeiten bestehen. Vor allem bei Mangelberufen haben Arbeitgeber mittlerweile verstanden, dass ihre Mitarbeiter nicht selbstverständlich ihnen die Treue halten.
Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de