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Ist die Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel erlaubt?
Am letzten Tag vor dem lang ersehnten Urlaub schon mal online bei der Airline einchecken und die Tickets mit den Barcodes über den geschäftlichen Drucker rauslassen. Wer hat das nicht schon getan?
Rechtlich ist die Sache nicht ganz eindeutig. Generell stellt der Arbeitgeber nachvollziehbarerweise diverses Equipment ausschließlich zur Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung. Dies gilt in Büros vor allem für PCs, Drucker, Telefone, Faxgeräte und Kopierer mitsamt Papier. In Werkstätten betrifft es üblicherweise Werkzeuge und Betriebsmittel wie Kleber oder Leim. Ist die private Nutzung generell verboten oder gibt es Ausnahmen?
Vielfach mussten sich schon Arbeitsgerichte mit diesen Themen befassen. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber jegliche private Nutzung der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich der Telefon- und Internetleitungen verbieten. Wenn es eine solche betriebliche Regelung gibt, ist die Sache klar. Zuwiderhandlungen können zu Abmahnungen bis hin zu Kündigungen führen.
Im Regelfall wird eine maßvolle private Nutzung aber geduldet, sofern die Arbeitsleistung nicht wesentlich tangiert wird oder der Ruf des Arbeitgebers im Feuer steht. Privates Dauersurfen, Aufruf extremistischer oder pornographischer Seiten, Onlinehandel während der Arbeitszeit, private Chats oder private Dauertelefonate muss der Arbeitgeber unter gar keinen Umständen dulden.
Wer aber gelegentlich mal eine Theaterkarte oder einen Busfahrplan ausdruckt, eine private Onlineüberweisung tätigt oder eine E-Mail über seinen privaten Account versendet und dies weder bei ihm noch bei Kollegen zu Beanstandungen durch einen Vorgesetzten führt, kann sich auf eine betriebliche Übung berufen. Die Grenze ist hier grau, es kommt wesentlich darauf an, ob dem Arbeitgeber direkte Kosten durch die Nutzung oder indirekte Kosten durch bezahlte und letztlich nicht geleistete Arbeit entstehen und falls ja, ob diese Kosten im Verhältnis stehen.
Oder wie die Juristen zu sagen pflegen: es kommt auf den Einzelfall an. Private Telefonie über Sonderrufnummern oder ins Ausland sind ganz klar nicht in Ordnung, außer der Arbeitgeber hat dies vorher explizit genehmigt. Die Bestellung eines Bahntickets über die Internetflatrate wird in der Regel kein Problem darstellen. Dennoch ist es selbst bei Duldung empfehlenswert, die Pausen dafür zu nutzen. Ähnliches gilt ja auch für die Rauchpausen. Diese sollten tatsächlich Pausen im Sinne nicht bezahlter Arbeitszeit sein. Im Zweifel hilft es, Kollegen oder gleich den Chef zu fragen, ob eine kurze private Mail oder eine Onlineüberweisung vom Bürorechner aus in Ordnung ist.
Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de