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Schichtarbeit nimmt immer mehr zu. Welche rechtlichen Regeln gelten?
In immer mehr Berufsfeldern ruht die Arbeit nie. Längt sind davon nicht nur Industriebetriebe oder Krankenhäuser betroffen – nicht zu vergessen Polizei und Feuerwehr – auch sind viele Callcenter und andere Services rund um die Uhr besetzt. Dies bedingt natürlich immer Schichtarbeit. Bei 24 Stunden pro Tag wird meist das Modell des Drei-Schicht-Betriebs angewandt. Dabei zeigen Tendenzen auch im Produktions- und Logistikgewerbe, dass mittlerweile kein Schwerpunkt auf der Tagschicht deutlich erkennbar ist. Termindruck im Hinblick auf immer kürzere Lieferzeiten auf Basis der Methoden just-in-time und just-in-sequence hat die Zahl der Beschäftigten in den Früh- und Spätschichten in letzter Zeit signifikant erhöht.
Welche Regeln gelten im deutschen Arbeitsrecht?
Grundsätzlich muss zwischen zwei Schichten eine Ruhezeit von 11 Stunden liegen und für Sonntage sind sogenannte Ersatzruhetage einzuräumen. Die Höchstarbeitszeit am Stück darf 10 Stunden laut Arbeitszeitgesetz nicht überschreiten, dabei sind diverse Pausen einzubauen. Dauerhaft ist dies nicht erlaubt, im Durchschnitt sind 8 Stunden am Stück zuzüglich Pausen einzuhalten. Soweit die Regel. Mit Ausnahmegenehmigungen sind auch 12-Stunden-Schichten möglich, sofern die Arbeitnehmer dann auf eine Dreitagewoche kommen. Die Möglichkeit, ausreichend Erholungsphasen einzubauen, muss stets gegeben sein.
Auf dieser Basis erarbeiten viele Unternehmen individuelle Lösungen, die an ihre Bedürfnisse angepasst sind. Schichtpläne sind, wenn sie die beiderseitigen Interessen abbilden sollen, immer ein Kunststück. Dies gilt insbesondere dann, wenn sowohl Vollzeit-, als auch Teilzeitbeschäftigte in diese Pläne einzubauen sind. Dabei ist den Arbeitnehmern mit anteiliger Arbeitszeit insgesamt mehr Freizeit in Form von mehr arbeitsfreien Tagen zu gewähren.
Einflussmöglichkeiten der Beschäftigten auf ihren Dienstplan
Unabhängig davon, ob ein Betriebsrat existiert, haben die Mitarbeiter immer ein Recht auf Mitbestimmung Ein Betriebsrat ist zwingend in die Erstellung von Schichtplänen einzubeziehen. Die Arbeitnehmervertreter sollten im Normalfall die jeweiligen Bedürfnisse der Betroffenen kennen. Kindererziehung, Pflege Angehöriger, oder private Fortbildungsmaßnahmen schränken oft die Flexibilität ein. Hierbei müssen die Betriebsräte nicht abwarten, bis der Arbeitgeber auf sie zugeht, sie können auch selbst initiativ werden.
In anderen Fällen, vor allem bei kleineren Unternehmen, hat der Vorgesetzte bzw. der Schichtplaner mehr Spielraum. Aber auch hier müssen die betroffenen Beschäftigten zwingend angehört werden. Oftmals gibt es Möglichkeiten des gegenseitigen Interessenausgleichs. Ein junger lediger Mitarbeiter möchte vielleicht gerne nachts oder an den Wochenenden arbeiten und sich dadurch Zulagen oder einen Sonderurlaub verdienen.
Streitpunkt Nachtschicht
Der natürliche Biorhythmus des Menschen kommt bei vielen Nachtschichten erwiesenermaßen aus dem Gleichgewicht. Daher sind hier die Regelungen relativ streng. Maximal drei Nachtschichten hintereinander empfehlen Arbeitsmediziner. Längere Intervalle scheinen für die Gesundheit der Beschäftigten eine größere Belastung darzustellen. Nach mehreren Nachtschichten sollte mindestens ein kompletter Ruhetag eingebaut werden, damit sich die innere Uhr wieder erholen kann. Besser wären 48 Stunden Pause, was in der Praxis aber nicht immer realisierbar ist.
Als zweckmäßig haben sich sogenannte vorwärtsrotierende Schichtpläne erwiesen. Hierbei beginnt der Arbeitnehmer die erste Phase als Frühschicht, nach ca. einer Woche folgt der Wechsel in die Tagschicht, dann am Ende zwei oder drei Nachtschichten.
Zur Vorbeugung wird Schichtarbeitern gesetzlich das Recht auf regelmäßige Untersuchungen eingeräumt. Hier liegt der Fokus insbesondere auf Herz-Kreislauf und das Schlafverhalten sowie die Ernährung. Viele Berufskrankheiten in diesem Zusammenhang können mittels präventiver Maßnahmen vermieden oder zumindest abgemildert werden. Auch kann eine sogenannte Schichtuntauglichkeit altersunabhängig festgestellt werden. Meist merken Arbeitnehmer es innerhalb der ersten 5 Jahre, ob sie generell für Schichtarbeit geeignet sind, oder nicht.
Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de