Die top-jobs-europe Consulting GmbH ist eine international tätige Personalberatung. Wir sind seit über drei Jahrzehnten am Markt tätig und gehören zu den festen Größen im Recruiting von Fach- und Führungskräften.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Zuschüsse zur Kinderbetreuung

Seit den 1970er Jahren gehen die Geburtenzahlen in West- und Mitteleuropa kontinuierlich zurück, was mit der Zeit zwangsläufig zu einer Überalterung der Gesellschaft und damit verbunden zu Verwerfungen im Gefüge des Sozialversicherungswesens, insbesondere bei der gesetzlichen Rente führt. Längst ist die Frage nach dem Nachwuchs von einer rein persönlichen Entscheidung der Partner zu einem gesamtgesellschaftlichen Themenfeld geworden. Die Politik bemüht sich mit laufend neuen Gesetzen und Verordnungen, die finanziellen Belastungen, welche natürlicherweise durch eigene Kinder immer schon entstehen, zur Hebung der Geburtenrate auf vielfältige Weise abzufedern.

 

Eine Möglichkeit ist seit einiger Zeit der sogenannte Kinderbetreuungskostenzuschuss. Diese Maßnahme soll es jungen Eltern, vor allem den meistens nach wie vor hauptverantwortlich erziehenden jungen Müttern ermöglichen, den finanziellen Mehraufwand wegen externer Betreuung der Kinder während der üblichen Arbeitszeiten ganz oder teilweise zu kompensieren. Der im Rahmen der monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung gewährte Zuschuss erfolgt durch den Arbeitgeber und ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Dadurch wird nicht nur gewährleistet, dass der Zuschuss ohne Abzüge beim so begünstigten Elternteil ankommt, sondern auch der Arbeitgeber kann dadurch sparen. Denn anders als bei einer normalen Gehaltserhöhung entfallen auch die Arbeitgeberanteile von derzeit knapp 20 %, welche sonst auf die Bruttoerhöhung noch zu den Arbeitskosten zu addieren wäre.

 

Der Gesetzgeber hat sich für dieses Modell nicht bzw. nicht nur aus sozialen Erwägungen entschieden:

– Der Zuschuss wird nicht aus Steuermitteln oder den Sozialkassen (wie z.B. das Elterngeld), sondern durch den Arbeitgeber alleine finanziert. Dies entlastet die öffentliche Hand.

– Durch Fremdbetreuung der Kinder an Werktagen steht der Elternteil, zumeist auch heute noch die Mutter, als Arbeitskraft sehr bald nach der Geburt wieder zur Verfügung. Auf diese Weise profitiert auch die Gesamtgesellschaft, denn ein Großteil der heutigen jungen Frauen ist bestens ausgebildet, im Beruf hochmotiviert und wird angesichts der schrumpfenden Bevölkerungszahlen am Arbeitsmarkt zur Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Wohlstands auch dringend gebraucht.

– Eltern, die beide arbeiten können, zahlen dadurch viel mehr in die Sozial- und Steuerkassen ein, als beim althergebrachten Modell mit dem Vater als „Ernährer“ und der Mutter als Hausfrau oder nur in geringfügiger Nebenbeschäftigung. Dadurch kann der Staat gemäß Rechenmodell seinen Anteil am Zuschuss, auf den er voll verzichtet, mehr als nur kompensieren.

– Den meisten Frauen von heute genügt es angesichts ihrer qualifizierten Abschlüsse nicht mehr, gute Mütter und Ehefrauen/Partnerinnen zu sein. Auch die Nutzung beruflicher Chancen und ein abwechslungsreiches Arbeitsleben sind für persönliche Lebensqualität ein wichtiger Faktor. Dies hilft zudem, den sozialen Frieden in Deutschland nachhaltig zu sichern. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist, dass rein statistisch Ehen und Partnerschaften, in denen beide Teile erfüllenden beruflichen Tätigkeiten nachgehen, harmonischer sind und länger halten. Dies hat dann als Rückkopplung wiederum positive Auswirkungen auf das sogenannte Kindeswohl.

 

 

Folgende Arbeitgeberleistungen für noch nicht schulpflichtige Kinder sind steuer- und sozialversicherungsfrei:

 

a)      Erstattung von Kindergartenkosten bzw. Kosten einer Tagesmutter

b)      Alternativ Gewährung von finanziellen Zuschüssen zu diesen Kosten

c)      Kostenlose oder verbilligte Unterbringung in einem betriebseigenen Kindergarten

d)      Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Kindergarten oder eine vergleichbare Einrichtung, durch die er für die Kinder seiner Arbeitnehmer ein Belegungsrecht ohne Bewerbungsverfahren und Wartezeit erwirbt.

 

Quelle: §3 Nr. 33 EStG (Einkommenssteuergesetz)

 

Wir werden in nächster Zeit im Rahmen unseres Blogs verschiedene Modelle staatlicher oder arbeitgeberseitiger Unterstützung für berufstätige Eltern vorstellen. Die Möglichkeiten sind heutzutage vielfältig, allerdings ist nicht jede Maßnahme gleichermaßen bekannt und auch nicht alles passt zu den individuellen Bedürfnissen. Daher ist es ratsam, sich vor einer Entscheidung für dieses oder jedes ein Gesamtbild zu verschaffen. Dieser Blog möchte dazu Anreize und erste Informationen liefern.

Haben sie Fragen? Bitte kontaktieren Sie unseren Ansprechpartner.

Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de