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Warum man seinen Kollegen trotz Klausel die Höhe seines Gehalts nennen darf
Fast alle Arbeitsverträge sehen die sogenannte Verschwiegenheitsklausel vor Darin wird der Arbeitnehmer zu Stillschweigen bei verschiedenen Themen und Aspekten verpflichtet. Darunter fällt meistens auch das eigene Gehalt. Aber ist das rechtlich so zulässig? Fachanwälte für Arbeitsrecht beschäftigt diese Klausel schon lange und so gibt es fundierte, für manchen überraschende Einschätzungen dazu.
Kurzum, eine solche Verbotsklausel im Hinblick auf das eigene Gehalt ist unwirksam!
Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur dann seine Rechte einschränken darf, wenn er ein berechtigtes Interesse daran begründen kann. Selbstverständlich sollte sein, dass Kollegen in der Buchhaltung oder der Bilanzierung, die mit sehr spezifischen und absolut vertraulichen Themen befasst sind, die erhaltenen Informationen nicht an Unbefugte intern wie extern weitergeben. Auch die Stelle für die Lohnabrechnung darf natürlich keine Auskünfte über die Einkommen anderer Kollegen an Dritte herausgeben. Dies betrifft insbesondere die berühmten Kantinengespräche oder den „Flurfunk“. Das eigene Gehalt muss man aber nicht verschweigen. Auch darf man vom Kollegen direkt dessen Gehalt erfahren. Schließlich ist es vor einem Jahresgespräch sinnvoll, über die Vergütungen der unmittelbaren Kollegen informiert zu sein, damit man beim Gehaltserhöhungswunsch realistisch bleibt.
Manche Arbeitgeber argumentieren damit, dass dieser Austausch unter Mitarbeitern den Betriebsfrieden stören würde. Eine sehr allgemeine Einschätzung, die vor Gerichten nicht Stand hält. Eher stellen sich Arbeitgeber mit einer solchen Argumentation selbst ein Bein, denn es wäre ja ein stichhaltiges Indiz, dass es erhebliche Verzerrungen bei ähnlichen Tätigkeiten gibt.
Vor Kurzem beschrieben wir über das neue Auskunftsrecht der Arbeitnehmer im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes (ETG). Hier wird dann zwar verständlicherweise anonymisiert, dennoch wurde das Recht der Arbeitnehmer auf Gleichbehandlung im Betrieb deutlich gestärkt. Ein Verweis auf die Verschwiegenheitsklausel, mitunter bei Androhung einer Abmahnung, kann man also gelassen sehen. Nur ist stets darauf zu achten, dass man nur das eigene Gehalt nennt, keinesfalls die Einkommen der anderen Kollegen.
Herr Daniel Stock d.stock(@)top-jobs-europe.de